Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Golfclub Hoisdorf e.V. beabsichtigt in 22955 Hoisdorf, Hof Bornbek-Lunken (Gemarkung Hoisdorf, Flur 11. Flurstück 58/1) das Zutagefördern von Grundwasser zur Beregnung des Golfplatzes. Es handelt sich bei dem Vorhaben um die Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) welche einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Für die beantragte Zulassung war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vor-haben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt. Die Prüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der geplanten Grundwasser-förderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsen-straße 13, 23843 Bad Oldesloe nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 04.07.2024 Az.: 55.23.1035/000006 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag Gez. Flick
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
04.07.2024