Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 21. September 1978 (geändert am 1. Juli 2008) wurde der Stadt Leipheim die wasserrechtliche Bewilligung zum Zutagefördern von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung aus den Brunnen I, IV und V auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 4270 und 4270/2 der Gemarkung Leipheim erteilt. Diese Bewilligung ist bis zum 20. September 2023 befristet.

Mit Schreiben vom 12. Oktober 2022 (ergänzt durch das Schreiben vom 6. Juni 2023) beantragt die Stadt Leipheim die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für 5 Jahre. In diesem Zeitraum sollen Maßnahmen zum Neubau bzw. zur Ertüchtigung der öffentlichen Wasserversorgung Leipheim durchgeführt werden.

Es werden folgende Entnahmemengen beantragt:

aus dem Brunnen I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4270 Gemarkung Leipheim bis zu max. 14 l/s, aus dem Brunnen IV auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4270/7 Gemarkung Leipheim bis zu max. 15 l/s und aus dem Brunnen V auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4270 Gemarkung Leipheim bis zu max. 10 l/s.
Die Gesamtfördermenge aus dem Erschließungsgebiet Wasserwerk Donau (Brunnen I bis V) soll wie bisher max. 59 l/s und max. 560.000 m³/a betragen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

20.09.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-09-20_Leipheim_WV_Wasserwerk_Donau_Bekanntmachung_UVP-Vorprüfung ( 2023-09-20_Leipheim_WV_Wasserwerk_Donau_Bekanntmachung_UVP-Vorprüfung.pdf )