Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Lorica Windpark Bördeland GmbH & Co. KG hat beim Salzlandkreis mit Datum vom 27.03.2024 (PE 28.03.2024) die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und den Betrieb von 11 Windenergieanlagen (2 x WEA Vestas V-162, 6,2 MW, NH 169 m, Rd 162 m, GH 250 m; 3 x Vestas V-172, 7,2 MW, NH 175 m, Rd 172 m, GH 261 m; 6 x Vestas V-172, 7,2 MW, NH 164 m, Rd 172 m, GH 250 m) im Windpark Bördeland beantragt. Die Inbetriebnahme der 11 WEA ist im I. Quartal 2027 geplant. Zuständig für die Durchführung von Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen sind gemäß Immi-Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 8.10.2015 (zuletzt geändert am 18.12.2018) die Landkreise, hier der Salzlandkreis. Gemäß Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, sind Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m und weniger als 20 Windkraftanlagen im vereinfachten Verfahren nach §§ 4, 19 BImSchG zu genehmigen. Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nr. 1.6.2 ist für die Errichtung und dem Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 6 bis weniger 20 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Der Vorhabenträger hat auf Grundlage des § 7 Abs. 3 UVPG freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Salzlandkreis hat dies als zweckmäßig erachtet. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c) der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG (förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Untere Immissionsschutzbehörde
Fachdienst Natur und Umwelt
Salzlandkreis
Föller, Andreas, Herr
Ermslebener Straße 77
06449
Aschersleben
Sachsen-Anhalt
Deutschland
E-Mail: | afoeller@kreis-slk.de |
Telefon: | 03471 684-1936 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.10.2024 - 27.11.2024