Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Regierung von Niederbayern hat für den Ausbau der B 533 zwischen Grafenau und Hohenau – erster Bauabschnitt – auf Antrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Passau, die Planfeststellung eingeleitet. Durch das Vorhaben soll die Trasse an die aktuellen technischen Richtlinien angepasst und die Streckenführung verstetigt werden. Zudem wird die Ortschaft Saldenau durch eine Verlagerung der Bundesstraße vom Durchfahrtsverkehr entlastet werden. Die B 533 verläuft von der Anschlussstelle Hengersberg an der Autobahn A 3 über Innernzell, hat dann einen Gleichlauf mit der B 85 und führt weiter über Grafenau nach Freyung, wo sie in die B 12 einmündet. Die B 533 ist für die Mittelzentren Freyung und Grafenau eine wichtige Anbindung an die A3. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität ist jetzt in einem ersten Bauabschnitt der Ausbau der B 533 zwischen Kapfham und Hohenau mit einer Ortsumgehung von Saldenau geplant. Der beantragte Bauabschnitt beginnt östlich von Kapfham und verläuft ca. 1,3 km weitgehend entlang der bestehenden Trasse. Im Bereich der östlichen Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Hötzelsberg wird die bestehende Linkskurve abgeflacht. Die neue Einmündung mit Linksabbiegespur wird mit der Zufahrt nach Kramersbrunn zusammengefasst. In der Weiterführung wird der Ortsteil Saldenau im Süden umgangen. Dazu wird die Bundesstraße aus dem Ort heraus verlegt. Im Trassenabschnitt der Ortsumfahrung von Saldenau wird die Geländesenke mit einer Brücke überquert. Die Erschließung von Saldenau erfolgt über die dann abzustufende bestehende Bundesstraße. Hiernach geht die Bundesstraße wieder auf die Bestandstrasse über.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Telefon: +49 871 808-01
Fax: +49 871 808-1002
URL: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

25.06.2024 - 24.07.2024