Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Krankenhaus Reinbek St. Adolf Stift GmbH plant in 21465 Reinbek, Hamburger Straße 41 die Erweiterung des Bettenhauses. Für die Errichtung des Gebäudes ist eine temporäre Absenkung des Grundwassers erforderlich. Hierzu wird das Grundwasser entnommen und der Bille wieder zugeleitet.
Es handelt sich bei dem Vorhaben um die Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Gemäß § 8 (1) WHG bedarf diese Benutzung des Grundwassers einer Erlaubnis.
Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vor-haben") zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprü-fung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die Prüfung nach § 7 Abs. 1 und Abs. 4 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der durchzufüh-renden Grundwasserabsenkung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berück-sichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Bad Oldesloe, den 22.06.2023 AZ: 55.23.1060/000038

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

22.06.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

1060-38 Krankenhaus Reinbek ( 1060-38 Krankenhaus Reinbek.docx )