Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Wasser- und Bodenverband Trave hat nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Was-serhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) einen Antrag auf Entrohrung des Gewässers II. Ordnung, der Hößenbek, von Stationierung 0+224 bis 0+283 gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, den 14.09.2023 Az.: 651-41/008-016 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Unterschrift Frank Brinker
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
14.09.2023