Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die ENGIE Windpark Portfolio I GmbH, Ella-Barowsky-Straße 44, 10829 Berlin, beantragte am 03.04.2023 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16b BIm-SchG für das Repowering des Windparks Peckelsheim, derzeit bestehend aus acht WEA des Typs Lagerwey LW 50/750. Beantragt wird die Errichtung und der Betrieb von vier Windener-gieanlagen des Typs Vestas V 162-6.2 MW mit verschiedenen Naben- und Gesamthöhen und einer Leistung von jeweils 6,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 34439 Willebadessen: WEA 1: Gemarkung Peckelsheim, Flur 10, Flst. 54 (119 m Nabenhöhe, 200 m Gesamthöhe) WEA 2: Gemarkung Peckelsheim, Flur 10, Flst. 42 (119 m Nabenhöhe, 200 m Gesamthöhe) WEA 3: Gemarkung Peckelsheim, Flur 10, Flst. 52 (169 m Nabenhöhe, 250 m Gesamthöhe) WEA 4: Gemarkung Peckelsheim, Flur 12, Flst. 201 (169 m Nabenhöhe, 250 m Gesamthöhe) Mit Genehmigungsbescheid vom 02.07.2024 wurde der ENGIE Windpark Portfolio I GmbH die Änderungsgenehmigung nach §16b BImSchG für das o. g. Vorhaben erteilt. Der verfü-gende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil der Änderungsgenehmigung lautet: „Mit Bescheid vom 13.11.1998 (i. d. F. d. Nachtragsgenehmigung vom 20.04.1999, Az.: 60-97-0572-9J) wurde der CHS Windpark Peckelsheim GmbH & Co. Betriebs-KG, einer Rechtsvorgängerin der ENGIE Windpark Portfolio I GmbH, gemäß § 75 BauO NRW (1995) die Genehmigung zur Errichtung von insgesamt acht Windenergieanlagen des Typs Lager-wey LW 50/750 mit einer Nabenhöhe von jeweils 75,00 m in 34439 Willebadessen, Gemar-kung Peckelsheim erteilt. Gem. § 67 Abs. 9 Satz 1 BImSchG gilt diese Genehmigung als eine Genehmigung nach dem BImSchG. Entsprechend des Antrags vom 31.03.2023, hier eingegangen am 03.04.2023, wird aufgrund der §§ 16b und 6 BImSchG in Verbindung mit §§ 1 und 2 der 4. BImSchV sowie der Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung zum Repowering der o. g. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erteilt. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist die vollständige Modernisierung, bzw. der Austausch des Anlagentyps auf Anlagen des Typs Vestas V 162-6.2 MW mit einer Naben-höhe von 119,00 m und einer Gesamthöhe von 200,00 m (WEA 1, WEA 2), bzw. 169,00 m und 250,00 m (WEA 3, WEA 4). Im Rahmen des hier gegenständlichen Repowerings werden alle acht Alt-WEA des Typs Lagerwey demontiert. Die Neuanlagen werden an den o. g. Standorten errichtet. Die Nennleistung der Neuanlagen beträgt pro WEA jeweils 6,2 MW. Die Genehmigung wird neben den vorgenannten Bestimmungen zu deren Inhalt und Umfang nach Maßgabe der folgenden Abschnitte dieses Genehmigungsbescheides erteilt.“ Die Rechtsbehelfsbelehrung der Änderungsgenehmigung lautet: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Be-kanntgabe Klage erhoben werden.“ Die Änderungsgenehmigung enthält u. a. eine Befristung, Bedingungen und Auflagen zur Si-cherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Naturschutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschut-zes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts sowie des Denkmalschutzes. Die Änderungsgenehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestandskraft, wenn die Windenergie-anlagen bis dahin nicht in Betrieb genommen worden sind.
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Adressen
Ansprechpartner
Kreis Höxter - Der Landrat
untere Immissionsschutzbehörde
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-hoexter.de |
Telefon: | 05271-965-0 |
Fax: | 05271-37926 |
URL: | https://www.kreis-hoexter.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
02.07.2024