Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern in Nürnberg, plant den Neubau einer Anschlussstelle (AS) der Bundesautobahn A 9 bei Münchberg an die verlegte Bundesstraße B 289 auf dem Gebiet der Stadt Münchberg. Für dieses Bauvorhaben hat der Vorhabensträger mit Schreiben vom 14.11.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG beantragt.

Die Stadt Münchberg ist im Bestand mit zwei Anschlussstellen an die Bundesautobahn (BAB) A 9 angeschlossen, welche mit einer großen Talbrücke westlich von Münchberg über die in West-Ost-Richtung verlaufende B 289 hinwegführt. Die Anbindung erfolgt sowohl im Norden (AS Münchberg-Nord) über die Staatsstraße St 2194 als auch ca. 4,5 km weiter südlich (AS Münchberg-Süd) ebenfalls über die St 2194. Im Rahmen der Maßnahme "B 289, Kulmbach – Münchberg – Rehau, Verlegung südlich Münchberg (Lückenschluss)" erfolgte die Verlegung der B 289 als Lückenschluss zwischen der B 289 westlich Münchberg und der St 2194 als Südumgehung Münchberg. Die verlegte B 289, Abschnitt 770, quert die A 9 im Bereich der Talbrücke Münchberg. Die zwischenzeitlich erfolgte Verlegung ermöglicht eine Verknüpfung der B 289 mit der A 9 als neue Anschlussstelle. Die Ausbildung der Anschlussstelle erfolgt als symmetrisches halbes Kleeblatt mit der Anordnung der Rampen im SW- und SO-Quadranten. Die geplante neue Anschlussstelle befindet sich zwischen den vorhandenen Anschlussstellen Münchberg Nord (AS Nr. 35) und Münchberg Süd (AS Nr. 36).

Im Zuge der A 9 sind die Ein- und Ausfädelungsstreifen neu herzustellen. Diese werden in Breite von 3,75 m angelegt. Der Baubereich im Zuge der Autobahn befindet sich zwischen den Betriebs-km 272,200 und 272,930.

Zur Verknüpfung der Rampenfahrbahn mit der B 289 werden zwei lichtsignalgeregelte Einmündungen angelegt. Zur Einordnung der Linksabbiegestreifen erfolgt eine beidseitige Verbreiterung der B 289 auf einer Länge von 365 m. Bezogen auf die Stationierung der Ausführungsplanung zur Verlegung der B 289 befindet sich der Baubereich zwischen Bau-km 0+945 und Bau-km 1+310.

Die B 289 wird um einen straßenbegleitenden Geh- / Radweg (Bau-km 0+985 bis Bau-km 1+260, rechts der B 289) auf einer Länge von 280 m zwischen den Rampenknotenpunkten in einer befestigten Breite von 2,50 m mit beidseitigen Seitenstreifen in einer Breite von 0,50 m bzw. straßenbegleitend mit 1,75 m breitem Trennstreifen zur Gewährleistung der Durchgängigkeit für Radfahrer und Fußgänger ergänzt. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen. Es wird auf die Planunterlagen verwiesen.
Die vorhandene Lärmschutzanlage im Zuge der A 9 wird abschnittsweise überbaut und auf der Restlänge um einen Meter erhöht.

Gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UVPG ist für dieses Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 32

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Telefon: 0921/604-0
Fax: 0921/604-41258
URL: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/

Datum der Entscheidung

15.12.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis der UVP-Vorprüfung ( ergebnis_der_uvp_vorprüfung.pdf )