Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die LE-B betreibt den Tagebau Welzow-Süd auf der Grundlage der bestehenden landesplanerischen Braunkohlenplanung sowie auf der Grundlage des am 28.12.1993 zugelassenen „Rahmenbetriebsplan zum Vorhaben Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd 1994 bis Auslauf“ (RBP) (Gz.: w 40-1.2-1-1) – einschließlich der am 20.03.2000 zugelassenen Abänderung/Ergänzung Nr. 01/98 und der am 18.04.2018 erteilten Zulassung der Verlängerung des „RBP zum Vorhaben Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd 1994 bis Auslauf; räumlicher Teilabschnitt I“ (Gz.: w 40-1.2-1-1) - und darauf aufbauender Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne sowie darüber hinaus erforderlicher außerbergrechtlicher Genehmigungen. Mit der Bergbaufolgelandschaft entsteht ein vielfältiger und strukturierter Landschaftsraum, der naturschutzfachliche Zielstellungen in besonderer Weise berücksichtigt, durch die ein Mosaik an vielfältigen Lebensräumen für zahlreiche Arten Existenzmöglichkeiten geschaffen wird und den Eingriff mindestens gleichwertig kompensiert. Für die Erreichung dieses Zieles, insbesondere auch des Ausgleiches der Eingriffe in Gewässerbiotope, sowie zur Erfüllung der biotop- und artenschutzrechtlichen Anforderungen an die Kompensation, ist die Schaffung von Kleingewässern in der BFL als Hotspots der lokalen Biodiversität geboten und bereits im BKP als Ziel formuliert (Z 32, Z 33). Zur Sicherstellung eines zeitnahen Ausgleichs von wasserabhängigen Biotopen und Arten ist die Herstellung dieser Kleingewässer weit vor der Wiederherstellung eines sich selbst regulierenden Wasserhaushaltes notwendig. Der Antrag auf UVP-Vorprüfung betrachtet folgende dauerhafte Kleingewässer: • sechs dauerhafte Kleingewässer der Bergbaufolgelandschaft, die im Rahmen der bergmännischen Rekultivierung hergestellt sind sowie • Neuanlage von einem dauerhaften Kleingewässer im nordwestlichen Bereich des Tgb. Welzow-Süd innerhalb des Sicherheitstreifens mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 1 ha als Kompensationsmaßnahme für das Vorhaben „Gewässerausbau (Stilllegung) der Teichgruppe Haidemühl“ im Rahmen des Vorhabens Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I“. Das anhängige Planfeststellungsverfahren hat die Einstellung der Bespannung der Teichgruppe Haidemühl zum Gegenstand. Für dieses Vorhaben ist gemäß Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung ist als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien durchzuführen. Sofern im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Durch die allgemeine Vorprüfung ist zu erarbeiten, ob die zu untersuchenden Maßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können. Im Ergebnis dieser Vorprüfung gemäß § 7 Ab. 1 wurde festgestellt, dass für die oben genannten Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dezernat 42 Planfeststellungen Bergbau
Inselstraße 26
03046
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | LBGR-Dez42@lbgr.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 48640 100 |
Fax: | +49 355 48640 110 |
URL: | https://www.lbgr.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
08.02.2024