Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Eggersmann Kieswerk Oberweser GmbH, Beutebrink, 32689 Kalletal hat den wasserrechtlichen Antrag nach §§ 67/68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge des Abbaus von Sand und Kies in der Gemarkung Bevern gestellt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Neuvorhaben i. S. v. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben ist gem. § 2 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) aufgrund lfd. Nr. 1b der Anlage 1 NUVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls beinhaltet gemäß § 7 Absatz 1 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit bekannt gegeben. Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Holzminden, Niedersachsen
2.66 Umwelt- und Naturschutz
Bürgermeister-Schrader-Str. 24
37603
Holzminden
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | wasser@landkreis-holzminden.de |
Telefon: | 05531 707-0 |
Fax: | 05531 707-336 |
URL: | https://www.landkreis-holzminden.de |
Datum der Entscheidung
29.02.2024