Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Die Firma Vulcan Energie Ressourcen GmbH plant zur Erkundung im bergrechtlichen Erlaubnisfeld „Insheim“ am Projektstandort „Schleidberg - Süd“ sechs vergleichbare Tiefbohrungen LIO-S1 bis LIO-S6 zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze Erdwärme und Lithium.
Mit Schreiben vom 16.11.2022 und 05.12.2022 beantragte die Firma Vulcan Energie Ressourcen GmbH die Feststellung der UVP-Pflicht für jede der an diesem Standort geplanten Tiefbohrungen. Die Prüfung ist gemäß. § 1 Satz 1 Nr. 10b UVP-V Bergbau für jede einzelne Tiefbohrung als standortbezogene Prüfung durchzuführen. Auf Grund des besonderen Umstandes, dass an diesem Standort sechs Tiefbohrungen geplant sind, wurde eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau für jede einzelne Tiefbohrung beantragt und durchgeführt. Im Folgenden werden die Ergebnisse der einzelnen Umweltverträglichkeitsvorprüfungen aufgelistet.
Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung LIO-S1 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung LIO-S1 besteht nicht.
Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung LIO-S2 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung LIO-S2 besteht nicht.
Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung LIO-S3 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung LIO-S3 besteht nicht.
Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung LIO-S4 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung LIO-S4 besteht nicht.
Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung LIO-S5 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung LIO-S5 besteht nicht.
Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung LIO-S6 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung LIO-S6 besteht nicht.
Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG sind diese Feststellungen nicht selbständig anfechtbar.

Mainz, den 26.01.2023
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
LGB (Landesamt für Geologie und Bergbau)

Rheinland-Pfalz

E-Mail: office@lgb-rlp.de
Telefon: 06131 / 9254 - 0
Fax: 06131 / 9254 - 123
URL: www.lgb-rlp.de

Datum der Entscheidung

26.01.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe_LIO-S1_bis_LIO-S6 ( Bekanntgabe_LIO-S1_bis_LIO-S6.pdf )