Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren, hat gemäß § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nord-rhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW.S. 559 ff.) beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung zur Außerbetriebnahme des Belebungsbeckens BB03 auf der Kläranlage Aachen-Horbach erteilt zu bekommen. In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorhaben unter Nr. 13.1.2 organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger als 9.000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder anorganisch belastetes Abwasser von 900 cbm bis weniger als 4.500 cbm Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser), ausgewiesen. Gem. § 9 Abs. 2, Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Satz 1 ist in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. den Vorgaben dieses Gesetzes unterzogen werden muss. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der genannten Kriterien der Anlage 3 des UVPG wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf UVP - relevante Schutzgüter zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft
Bezirksregierung Köln
von Meer, Jörg, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-koeln.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-0 |
Fax: | +49(0)221-147-3185 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
30.07.2024