Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma WAREMA Renkhoff SE, Hans-Wilhelm-Renkhoff-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld plant auf dem Betriebsgelände Fl.-Nr. 4520 der Gemarkung Marktheidenfeld die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggaslageranlage. Der Flüssiggaslagerbehälter dient der Energieversorgung der bestehenden Pulverbeschichtungsanlage.

Der unterirdische Flüssiggaslagerbehälter (Nenninhalt Flüssiggaslagerbehälter: 62 m³; Lagermenge: 28,5 t Propan) mit einer Verdampferanlage und der erforderlichen elektrischen Steuerung soll auf der südlichen Seite des Flurstückes 4520 der Gemarkung Marktheidenfeld installiert werden.

Die Anlage besteht aus den folgenden Anlagenkomponenten:

• 1 unterirdischer Flüssiggaslagerbehälter zur Lagerung von Propan
• 1 Verdampferschrank zur Verdampfung von Flüssiggas
• 1 Container zur Aufnahme der elektrischen Steuerung, Sicherheitseinrichtungen sowie der benötigten Druckluftversorgung

Mit Schreiben vom 18.04.2023, eingegangen beim Landratsamt Main-Spessart am 24.04.2023, hat die Firma WAREMA Renkhoff SE die Erteilung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Abs. 1 BImSchG für

- die Einlagerung des unterirdischen Lagerbehälters,
- die Ausrüstung und der Fertigstellung des Domschachtes und
- den Anschluss des Behälters an das vorhandene Gasnetz

beantragt.

Der Genehmigungsantrag wurde mit E-Mail vom 08.05.2023 um eine Kostenaufstellung zu den Investitionskosten und mit E-Mail vom 22.05.2023 um Angaben zur Dichtheit der Flanschverbindungen sowie der Absperr- und Regelorgane ergänzt.

Die Errichtung und der Betrieb der Flüssiggaslageranlage (Nenninhalt Flüssiggaslagerbehälter: 62 m³; Lagermenge: 28,5 t Propan) bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 9.1.1.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c des Anhanges 1 der 4. BImSchV zu „V“ ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde

Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lramsp.de
Telefon: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
URL: http://www.main-spessart.de

Datum der Entscheidung

28.08.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-08-28 UVP Vorprüfung WAREMA ( 2023-08-28 UVP Vorprüfung WAREMA.pdf )