Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma WAREMA Renkhoff SE, Hans-Wilhelm-Renkhoff-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld plant auf dem Betriebsgelände Fl.-Nr. 4520 der Gemarkung Marktheidenfeld die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggaslageranlage. Der Flüssiggaslagerbehälter dient der Energieversorgung der bestehenden Pulverbeschichtungsanlage.
Der unterirdische Flüssiggaslagerbehälter (Nenninhalt Flüssiggaslagerbehälter: 62 m³; Lagermenge: 28,5 t Propan) mit einer Verdampferanlage und der erforderlichen elektrischen Steuerung soll auf der südlichen Seite des Flurstückes 4520 der Gemarkung Marktheidenfeld installiert werden.
Die Anlage besteht aus den folgenden Anlagenkomponenten:
• 1 unterirdischer Flüssiggaslagerbehälter zur Lagerung von Propan
• 1 Verdampferschrank zur Verdampfung von Flüssiggas
• 1 Container zur Aufnahme der elektrischen Steuerung, Sicherheitseinrichtungen sowie der benötigten Druckluftversorgung
Mit Schreiben vom 18.04.2023, eingegangen beim Landratsamt Main-Spessart am 24.04.2023, hat die Firma WAREMA Renkhoff SE die Erteilung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Abs. 1 BImSchG für
- die Einlagerung des unterirdischen Lagerbehälters,
- die Ausrüstung und der Fertigstellung des Domschachtes und
- den Anschluss des Behälters an das vorhandene Gasnetz
beantragt.
Der Genehmigungsantrag wurde mit E-Mail vom 08.05.2023 um eine Kostenaufstellung zu den Investitionskosten und mit E-Mail vom 22.05.2023 um Angaben zur Dichtheit der Flanschverbindungen sowie der Absperr- und Regelorgane ergänzt.
Die Errichtung und der Betrieb der Flüssiggaslageranlage (Nenninhalt Flüssiggaslagerbehälter: 62 m³; Lagermenge: 28,5 t Propan) bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 9.1.1.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).
Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c des Anhanges 1 der 4. BImSchV zu „V“ ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde
Marktplatz 8
97753
Karlstadt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lramsp.de |
Telefon: | +49 9353 793-0 |
Fax: | +49 9353 793-7900 |
URL: | http://www.main-spessart.de |
Datum der Entscheidung
28.08.2023