Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz e.V. (LBV), Regionalgruppe Aschaffenburg-Miltenberg, Dreizehnmorgenweg 8, 63801 Kleinostheim hat mit Schreiben vom 14.08.2023 beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg – Untere Wasserbehörde – einen Antrag auf wasserrechtliche Zulassung eines Gewässerausbaus gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingereicht.

Es sollen mehrere verbaute Quellaustritte am Hügelsbach (Stadtteil Schweinheim), Grundstück Flur-Nr. 11705, Gemarkung Schweinheim, renaturiert werden. Im Rahmen der Maßnahme soll die vorhandene Uferverbauung (Betoneinfassung) und ein Betonrohr beseitigt, die Ufer abgeflacht und eine natürliche wassergefüllte Senke geschaffen werden.

Die Beseitigung der vorhandenen Uferverbauung (Betoneinfassung) und eines Betonrohrs, das Abflachen des Uferbereichs und die Herstellung einer natürlichen wassergefüllten Senke stellen einen Gewässerausbau i. S. d. § 67 Abs. 2 WHG dar.

Der Gewässerausbau bedarf nach § 68 Abs. 1 WHG grundsätzlich einer wasserrechtlichen Planfeststellung. Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Der LBV hat daher um Prüfung gebeten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens vorliegen.

Der beantragte Gewässerausbau ist der Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zugeordnet.

Daher war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG zu prüfen, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Stadt Aschaffenburg
-Untere Wasserbehörde-

Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Postfach 10 01 63
63701 Aschaffenburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de
Telefon: +49 6021 330-1363
Fax: +49 6021 330-679
URL: http://www.aschaffenburg.de

Datum der Entscheidung

28.08.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bericht UVP-Vorprüfung Hügelsbachquelle ( Bericht UVP-Vorprüfung Hügelsbachquelle.pdf )
Amtl. Bekanntmachung Ergebnis UVP-Vorprüfung-1 ( Amtl. Bekanntmachung Ergebnis UVP-Vorprüfung-1.pdf )