Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Eine Privatperson plant die Verlegung des Lermesbaches (Gewässer III. Ordnung) in Speicher. Die Verlegung fällt in den Anwendungsbereich des UVPG, sodass gemäß § 5 UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt wurde. Diese hat mit Beteiligung der Fachbehörden ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Eifelkreis Bitburg-Prüm
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@bitburg-pruem.de |
Datum der Entscheidung
02.09.2024