Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG).

Die Gebr. Happe GbR beantragt die Genehmigung zur wesentlichen Änderung gemäß §§16/6/19 BImSchG ihrer Biogasanlage in Marienmünster, Gemarkung Kollerbeck, Flur 11, Flurstücke 64 und 65. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt nach § 16 des BImSchG i. V. m. den Nrn. 1.2.2.2 (V) und 8.6.3.2 (V), des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV).

Zur technischen und wirtschaftlichen Optimierung plant die Gebr. Happe GbR die folgende bauliche Maßnahme:
• Aufstellung eines Flex-BHKW (Feuerungswärmeleistung von 1,517 MW) inkl. Abgasreinigung

Das geplante BHKW wird in einem vorhandenen Gebäude aufgestellt. Durch die Errichtung des BHKW wird eine flexible Betriebsweise zur bedarfsorientierten Stromerzeugung angestrebt.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Höxter
untere Immissionsschutzbehörde

Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-hoexter.de
Telefon: 05271-965-0
Fax: 05271-37926
URL: https://www.kreis-hoexter.de

Datum der Entscheidung

24.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20231124_Bekanntmachung_UVP_Antrag ( 20231124_Bekanntmachung_UVP_Antrag.pdf )