Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau betreibt seit 1965 eine Kläranlage. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage in die Donau auf Grundlage des Genehmigungsbescheids vom 10.12.2001 ist derzeit bis zum 31.12.2023 befristet. Mit Schreiben vom 04.01.2023 beantragt die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau nunmehr die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für weitere 20 Jahre. Die Anlage ist für organisch belastetes Abwasser von 3.000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (roh) ausgelegt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Sachgebiet 32 - Umweltamt

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-nd-sob.de
Telefon: +49 8431 57-0
Fax: +49 8431 57-205
URL: http://www.neuburg-schrobenhausen.de

Datum der Entscheidung

30.01.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-01-30 - Stadt Neuburg, Verlängerung der Einleitung von behandeltem Abwasser in die Donau ( 2023-01-30 - Stadt Neuburg, Verlängerung der Einleitung von behandeltem Abwasser in die Donau.pdf )