Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landschaftsplan „Untere Apfelstädt – Drei Gleichen“ wurde durch das Landratsamt Gotha als zuständige untere Naturschutzbehörde fortgeschrieben. Der Landschaftsplan mit dem ursprünglichen Titel „Teilraum Neudietendorf“ wurde im Jahr 1996 erstmals erstellt. Die Fortschreibung betrifft das Gebiet der Landgemeinden „Drei Gleichen“ und „Nesse-Apfelstädt“ und erfolgt als sachlicher Teilplan zur Aktualisierung relevanter Schutzgüter und Themen. Der Landschaftsplan besteht aus einem Text- und einem Kartenteil. Der Textteil gliedert sich in eine Bestandserfassung und -bewertung sowie eine Ziel- und Maßnahmenkonzeption. Die Bestandserfassung und -bewertung beinhaltet eine Charakterisierung des Planungsraumes, eine Bewertung des gegenwärtigen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft sowie voraussichtlicher Änderungen. In der Zielkonzeption werden die bestehenden und potenziellen Konflikte zwischen Schutz und Nutzung von Natur und Landschaft analysiert. Für die ausgewiesenen Schutzgebiete in Geltungsbereich des Landschaftsplanes werden erforderliche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet. Weiterhin finden sich Vorschläge für weitere Unterschutzstellungen von Teilen von Natur und Landschaft wieder. Das Maßnahmenkonzept beinhaltet Maßnahmen für im Planungsraum vorkommende Arten und Lebensgemeinschaften, zur Entwicklung des Biotopverbundes, für den Boden, das Wasser, das Klima und das Landschaftsbild sowie eine Übersicht für bestehende Förderinstrumente. Für die vielfältigen Nutzungsformen im Planungsraum werden Anforderungen, Ziele und Maßnahmen formuliert, die es umzusetzen gilt, um Naturschutz und Nutzungsformen in Einklang zu bringen. Für den Landschaftsplan war eine Strategische Umweltprüfung nach Anlage 2 zum Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (ThürUVPG) durchzuführen. Der Umweltbericht mit den Ergebnissen der Umweltprüfung ist in den Plan integriert. Ein separater Umweltbericht war nicht erforderlich. Die Auslegung des o.g. Landschaftsplans erfolgt gemäß § 11 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes nach den Vorschriften des § 3 ThürUVPG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung. Der Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsplans „Untere Apfelstädt – Drei Gleichen“ mit integriertem Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen liegt vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 02. Juli 2024 im Landratsamt Gotha, Außenstelle Umweltamt, Waltershäuser Straße 136, 99867 Gotha im Sekretariat (Raum 3.18) während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes öffentlich aus. Um eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird gebeten. Zusätzlich sind die Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-gotha.de) und im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) im o.g. Zeitraum einzusehen. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich bis einschließlich 02. August 2024 schriftlich (an Landratsamt Gotha, Umweltamt - untere Naturschutzbehörde, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha) oder während der Auslegungsfrist zur Niederschrift bei der unteren Naturschutzbehörde (Besucheradresse: Landratsamt Gotha, Außenstelle Umweltamt, Waltershäuser Straße 136, 99867 Gotha) äußern.
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Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Landratsamt Landkreis Gotha
Untere Naturschutzbehörde
18.-März-Straße 50
99867
Gotha
Postfach 100147
99851 Gotha
Thüringen
Deutschland
E-Mail: | umwelt@kreis-gth.de |
Telefon: | 03621 214-267 |
Fax: | 03621 214-283 |
URL: | https://www.landkreis-gotha.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.06.2024 - 02.07.2024