Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Gz.: C46-0522/1615 Mit Schreiben vom 1. März 2024 beantragte das Landratsamt Mittelsachsen für die Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf bei der Landesdirektion Sachsen die Feststellung, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht sowie die Entscheidung, ob für das Verfahren anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Das Bachprofil soll neu dimensioniert und ökologisch aufgewertet werden. Dazu soll der Bachlauf auf einer Länge von 65 m, nach Rückbau der desolaten Natursteinmauern, als Trapezprofil angelegt werden. Es ist vorgesehen, den Bachlauf aufzuweiten. Ge-plant ist, die Böschung mit einer sohlgleichen, unregelmäßig an-geordneten Fußsteinreihe aus Wasserbausteinen und weiteren Strukturelementen, wie Wurzelstubben, Weidenstecklingen, großen Einzelsteinen, Steinbuhnen zu sichern. Die Sohlbereiche des Bachlaufes mit einer durchschnittlichen Längsneigung von 4,5 % sollen im natürlichen Substrat verbleiben. Das Vorhaben „Kleinhartmannsdorfer Bach in Eppendorf OT Kleinhartmannsdorf, Renaturierung“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dienststelle Chemnitz
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 4 - Umweltschutz
Altchemnitzer Straße 41
09120
Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Datum der Entscheidung
23.04.2024