Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma eno energy GmbH, Turnerweg 8 in 01097 Dresden beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Buckow, Flur 1, Flurstück 175 eine Windenergieanlage zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben stellt eine Erweiterung einer bestehenden Windfarm dar. Durch das Vorhaben werden Schutzgebiete nicht beeinträchtigt. Beim Betrieb der Anlagen kommt es zu Schall- und Schattenemissionen. Des Weiteren kommt es zu Bodenversiegelung und Flächeninanspruchnahmen sowie zu Beeinträchtigung der Tierwelt. Durch Abregelungskonzepte (Abschaltung der WEA nachts und die Installation eines Schattenabschaltmoduls) sowie vorgesehene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
12.09.2022