Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die JUWI GmbH (Energie-Allee 1 in 55286 Wörrstadt) hat bei der StädteRegion Aachen als zuständiger Genehmigungsbehörde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG beantragt. Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Vestas. Es sind dabei verschiedene Anlagentypen geplant: - 2 x Vestas V 136, Nabenhöhe 112 m, Nennleistung 4,2 MW, Rotorradius 68 m - 4 x Vestas V 150, Nabenhöhe 125 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m - 2 x Vestas V 150, Nabenhöhe 148 m, Nennleistung 6,0 MW. Rotorradius75 m. Hierbei handelt es sich um Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entsprechend Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Projektgebiet (definiert als die nähere Umgebung der WEA-Standorte und der Zuwegung) befindet sich südöstlich von Aachen (NRW) in der StädteRegion Aachen. Das Projektgebiet liegt im südlichen Randbereich des Stadtgebiets von Stolberg (Rhld.). Im Süden beginnt das Stadtgebiet von Simmerath, südwestlich liegt das Gemeindegebiet von Roetgen und befindet sich ebenfalls in der StädteRegion Aachen. Östlich davon befindet sich das Gemeindegebiet von Hürtgenwald, welches im Landkreis Düren liegt. Alle Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Stolberg (Rhld.), auf den Gemarkungen Zweifall und Gressenich. Die genauen Angaben sind den Antragsunterlagen zu entnehmen. Da es sich bei dem Vorhaben um die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm handelt, ist für das Vorhaben gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Gemäß § 7 Absatz 3 UVPG hat die JUWI GmbH die freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Genehmigungsbehörde verzichtet daher auf die Vorprüfung. Für das geplante Vorhaben besteht somit eine UVP- Pflicht und das Verfahren ist gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu führen. Hinweis Der in dem Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am Dienstag, den 20.08.2024 im Jugendheim Münsterbusch, Rotdornweg 2, 52223 Stolberg fällt weg und ist aufgehoben. Den dazugehörigen Text können Sie der öffentlichen Bekanntmachung der StädteRegion Aachen vom 01.08.2024 im Bereich “Formulare / Infos” entnehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Städteregion Aachen
A 70.2 Betrieblichen Umweltschutz und Rechtsangelegenheiten
Zollernstraße 20
52070
Aachen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@staedteregion-aachen.de |
Telefon: | +49(241)51982262 |
Fax: | +49(241)533192268 |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
20.08.2024 - 21.08.2024
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
07.05.2024 - 17.06.2024