Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die RWE Power AG beantragt gemäß § 68 WHG die Plangenehmigung zur Verlegung des Mordlochgrabens. Aufgrund des fortschreitenden Braunkohlenabbaus im südlichen Bereich des Tagebaus Hambach werden seit Mitte 2023 Teile der beiden Gewässer Manheimer Fließ und Mordlochgraben bergbaulich in Anspruch genommen. Der Mordlochgraben kann seine Abflüsse somit zukünftig nicht mehr in das Manheimer Fließ abführen. Vor der bergbaulichen Inanspruchnahme in 2024 soll daher das Gewässer östlich außerhalb der zukünftigen Abbaugrenze des Tagebaus Hambach bis zum nördlichen Lauf des Manheimer Fließes umverlegt und so dauerhaft an den verbleibenden Abschnitt des Manheimer Fließes angeschlossen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 61 - Sachgebiet Wasserwirtschaft in der Braunkohle
Goebenstraße 25
44135
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | wasserwirtschaft-braunkohle@bra.nrw.de |
Telefon: | 02931 82-0 |
URL: | https://www.bra.nrw.de |
Datum der Entscheidung
31.01.2024