Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG, Wellestraße 21, 49356 Diepholz hat am 4. Juli 2024 eine Überprüfung der UVP-Pflicht in Form einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß der §§ 9 Absatz 2 Satz 1, 7 Absatz 1 UVPG für das Vorhaben „Änderung Weiterführung Kiessandtagebau Sprotta I, Baufeld 3“ beantragt. Die Kiessandlagerstätte Sprotta befindet sich im Landkreis Nordsachsen auf dem Gebiet der Gemeinde Doberschütz. Für die Lagerstätte ist die Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG Inha-berin eines Bergwerkeigentums. Zur Gewinnung von Kiessanden im Abbaufeld 3 des Tage-baues hat das Sächsische Oberbergamt mit Planfeststellungsbeschluss vom 11. März 2019 den obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Vorhaben „Weiterführung Kiessandtagebau Sprotta I, Baufeld 3“ zugelassen. Die Flächengröße des Baufeldes 3 beträgt 101,1 ha. Der Rahmenbetriebsplan sieht den vollständigen Abbau auf dieser Fläche im Trocken- und Nass-abbau bis auf die einzuhaltenden Sicherheitsabstände vor. Aufgrund der diese Zulassung un-tersetzenden Hauptbetriebspläne gewinnt das Unternehmen die Rohstoffe. Die Bergbauunternehmerin beabsichtigt auf einer Teilfläche für den mit Planfeststellung zuge-lassenen Abbau von etwa 1,12 ha (Flurstücke 19/2, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 54, 55, 56, 57 und 58 der Gemarkung Sprotta) ganz oder anteilig auf die Kiessandgewinnung zu verzichten. Die Flurstücke stehen im Eigentum der Bergbauunternehmerin. Grund für den beabsichtigten Verzicht auf die Gewinnung ist die auf der Fläche vorhandene Altablagerung (Altlastenverdachtsfläche Nr. 74100228 „LPG-Weg-Sprotta“). Nach Vortrag der Bergbauunternehmerin würde die Beseitigung und Entsorgung der Altablagerung erhebliche und wirtschaftlich nicht vertretbare Kosten verursachen.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
09599
Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@oba.sachsen.de |
URL: | https://www.oba.sachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
16.09.2024