Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Teilnehmergemeinschaft Kleinwinklarn hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentli-chen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragt.
Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umwelt-auswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulas-sungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 12.03.2020 mit 26.03.2020 in der Verwal-tung der Stadt Neunburg vorm Wald, Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg v. Wald eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Falkenberger Str. 4
95643 Tirschenreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ale-opf.bayern.de
Telefon: +49 9631 7920-0
Fax: +49 9631 7920-601
URL: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz

Datum der Entscheidung

02.03.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Neunburg vorm Wald_150724_Bekanntmachung.pdf ( Neunburg vorm Wald_150724_Bekanntmachung.pdf )