Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller beantragt die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Errichtung dreier neuer Teiche sowie die nachträgliche Plangenehmigung zweier bestehender Teiche zu Zwecken der Fischzucht. Nach Fertigstellung soll die Teichanlage eine Gesamtfläche von ca. 910 m² aufweisen. Die Errichtung, bzw. Herstellung der Teichanlage erfüllt den Tatbestand des Gewässerausbaus i.S.d. § 67 Abs. 2 WHG. Dieser Gewässerausbau ist gemäß § 68 Abs. 1, 2 WHG planfeststellungs-, bzw. plangenehmigungspflichtig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstr. 4
84347
Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rottal-inn.de |
Telefon: | +49 8561 20-0 |
Fax: | +49 8561 20-130 |
URL: | http://www.rottal-inn.de |
Datum der Entscheidung
15.11.2022