Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Ferdinant Müller, Hellinghausen 6, Kalletal hat gemäß §§ 8 - 13 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 19.08.2002 (BGBl. I S. 3245) in der z.Z. gültigen Fassung die Wasserrechtliche Erlaubnis für das nachstehende Vorhaben beantragt: Betrieb einer Wasserkraftanlage durch Aufstau der in Kalletal, Gemarkung Kalldorf, Flur 2, Flurstück 4, Ableitung des Wassers in einen Betriebsgraben und Betrieb einer Turbinenanlage Die Wasserkraftanlage besteht seit vielen Jahrzehnten. Zur Erzielung der Durchgängigkeit des Gewässers wird an der Stauanlage ein Fischpass errichtet. Negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind durch die Maßnahme nicht zu erwarten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben gemäß § 1 UVPG - Anlage 1 Nr. 13.14 – in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I. S. 94) in der z. Z. gültigen Fassung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen wurde. Nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Auf die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie wird daher verzichtet. Diese Entscheidung wird gemäß § 7 UVPG hiermit öffentlich bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Datum der Entscheidung
04.06.2024