Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Am Standort in Schwarza an der Schwarza erfolgen auf der Grundlage mehrerer wasserrechtliche Befugnisse Gewässerbenutzungen. Dabei darf die Schwarza mittels der vorhandenen Wehranlage aufgestaut und bis zu 4,30 m³/s des Wassers der Schwarza zum Betrieb einer Wasserkraftanlage und zur Brauchwasserentnahme genutzt werden, wobei ein Mindestabfluss von 1,00 m³/s in der Ausleitungsstrecke der Schwarza verbleiben muss.
Die Thüringer Fernwasserversorgung ist gemäß der Zulassung für die Talsperre Leibis/ Lichte u. a. dazu verpflichtet, als Ersatzmaßnahme E29 die Durchgängigkeit der Schwarza am Wehr Nestler herzustellen. Dafür soll eine Fischaufstiegsanlage in Form eines Vertikal-Schlitzpasses rechtsseitig am Wehr errichtet werden. Dieser soll die Vorgaben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen (Merkblatt DWA-M 509).
Eine Veränderung der Stauhöhe am Wehr sowie der Ableitungsmenge in den Mühlgraben ist nicht vorgesehen.
Die Realisierung des o. g. Vorhabens dient der Umsetzung der EU-WRRL und ist im aktuellen Bewirtschaftungsplan bzw. Gewässerrahmenplan des Freistaates Thüringen unter der Maßnahmen-Identifikationsnummer 3283 erfasst.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Thüringen

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 5, Wasserrechtlicher Vollzug (TLUBN_Abteilung5)

Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Thüringen
Deutschland

E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de
Telefon: 0361 57 3943 - 401
Fax: 0361 57 3942 - 222
URL: https://www.tlubn-thueringen.de

Datum der Entscheidung

04.12.2023