Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 26.06.2023 hat das Unternehmen ERLUS AG beim Bergamt Südbayern Unterlagen zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für das o. g. Vorhaben vorgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nach § 1 Nr. 1 b) dd) UVP-V Bergbau besteht. Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt: Merkmale des Vorhabens Der Tagebau „Reuth“ soll um 10,1 ha auf eine Betriebsfläche von insgesamt 20,8 ha vergrößert werden. Die erweiterte Fläche befindet sich nördlich des Ortes Reuth. Die geplante Tagebauerweiterung umfasst intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Während des Abbaus wird anfallendes Niederschlagswasser in den Altbach eingeleitet. Nach erfolgtem Abbau wird der Tagebau mit lagerstätteneigenem Material wieder verfüllt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden rekultiviert und anschließend wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Es sind keine dauerhaften Flächenneuversiegelungen vorgesehen. Standort des Vorhabens Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Haader der Gemeinde Laberweinting sowie in der Gemarkung Sallach der Gemeinde Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen. Das Plangebiet wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Im Bereich der Vorhabenfläche befinden sich Bodendenkmäler, die durch den Abbau potentiell betroffen sind. Weitere der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Gebiete (Schutzkriterien) sind nicht betroffen. Der Standort weist darüber hinaus keine besonderen Nutzungs- oder Qualitätskriterien auf. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Die geplante Erweiterung des Abbaus von Ton im Tagebau Reuth umfasst eine Betriebsfläche von 10,1 ha. Der Abbau greift nicht in grundwasserführende Schichten ein. Auswirkungen auf das Grundwasser können daher ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen durch Lärm- oder Staubemissionen sind aufgrund der Distanz von 500 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung der Ortschaft Reuth nicht zu erwarten. Aufgrund der im Bereich der Vorhabenfläche befindlichen Bodendenkmäler werden geeignete Maßnahmen wie z.B. eine archäologische Sondierung und Begleitung des Abbaus durchgeführt um erhebliche Beeinträchtigungen der Belange des Denkmalschutzes zu vermeiden. Die Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter sind nicht erheblich und können durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen bzw. kompensiert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | bergamt@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2438 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
18.09.2023