Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Firma Fleischwerke E. Zimmermann GmbH & Co. KG, Thannhausen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 24. März 1993 (geändert am 25. Februar 1998 und 19. Mai 1998) die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 271 Gemarkung Thannhausen erteilt. Diese Erlaubnis war bis zum 30. April 2018 befristet. Mit Bescheid vom 16. Mai 2018 wurde diese beschränkte Erlaubnis neu erteilt und bis zunächst 31. Januar 2020 befristet, um in dieser Zeit die Unterlagen für eine längerfristige Verlängerung erstellen zu können. Mit Bescheiden vom 10. Dezember 2019 und 2. Dezember 2020 wurde die Erlaubnis nochmals bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Ferner liegt der Firma Fleischwerke E. Zimmermann GmbH & Co. KG, Thannhausen die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Günzburg vom 8. Januar 1980 (geändert mit Bescheid vom 25. März 1999) zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen III (alt) = Tiefbrunnen II (neue Bezeichnung) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 348 Gemar-kung Thannhausen vor. Diese Erlaubnis war zunächst ebenfalls bis zum 31. Januar 2020 befristet und wurde mit Bescheiden vom 10. Dezember 2019 und 2. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Mit Schreiben vom 5. Januar 2023 beantragte die Firma Fleischwerke E. Zimmermann GmbH & Co. KG, Thannhausen, nun nochmals eine vorübergehende Verlängerung dieser Erlaubnis-se um 12 Monate (bis 31. Januar 2024), da die Erstellung der Antragsunterlagen für die längerfristige Erteilung der Erlaubnis noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnte. Die bisherigen Entnahmemengen (Brunnen I max. 35 l/s bzw. 475.000 m³/a und Brunnen II max. 17 l/s bzw. 125.000 m³/a sowie max. 540.000 m³/a aus beiden Brunnen zusammen) sol-len unverändert beibehalten werden. Es sollen weitere beschränkte Erlaubnisse nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erteilt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312
Günzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Telefon: | +49 8221 95-0 |
Fax: | +49 8221 95-240 |
URL: | http://www.landkreis-guenzburg.de |
Datum der Entscheidung
25.01.2023