Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für das o.g. Vorhaben ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich. Für die Durchführung der Maßnahme werden bis zu ca. 1,5 m tiefe Baugruben ausgehoben. Zusätzlich zu diesen offenen Gräben sollen die Leitungen teilweise in bestehende Leitungen eingeschoben werden. Zu diesem Zweck sind Start- und Zielbaugruben geplant, die nach aktueller Planung eine Abmessung von ca. 2 m x 2 m und eine Tiefe von ca. 2,0 m aufweisen werden. Zur Trockenhaltung der Baugruben ist der Grundwasserspiegel vom angegebenen Berechnungswasserstand bis zur Baugrubensohle zuzüglich 30 cm abzusenken. Es wird mit einer abschnittsweisen Ausführung der Arbeiten geplant, bei der die Baugruben in Abschnitten von maximal ca. 24 m ausgeführt werden. Für jeden Abschnitt wird eine Dauer von einer Woche angesetzt. Das Absenkziel der jeweiligen Baugruben schwankt zwischen +4,2 mNHN und 5,70 mNHN. Nach überschlägiger hydrologischer Berechnung ist eine Gesamtfördermenge von ca. 82.000 m³ zu erwarten. Der Beginn der Maßnahme ist kurzfristig geplant. Der Bauherr beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für das Vorhaben war gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
12.07.2024