Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Xaver Riebel München GmbH & Co. KG hat die Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzwalles zwischen dem Landschaftssee und der BAB A 99 an o.g. Standort beantragt. Die Baumaßnahme stellt einen Gewässerausbau dar, wofür grundsätzlich ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG durchzuführen ist. Gemäß § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG i.V.m. § 5 und 7 UVPG und Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles die Notwendigkeit einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu untersuchen. Ist im Ergebnis eine UVP nicht erforderlich, kann ein Plangenehmigungsverfahren anstatt eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt werden. Eine förmliche UVP ist dann erforderlich, wenn die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles ergibt, dass sich unter Berücksichtigung der Kriterien in der Anlage 3 des UVPG erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ergeben können.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Referat für Klima- und Umweltschutz
Stadt München
Geschäftsbereich Umweltschutz, Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht.rku@muenchen.de |
Telefon: | 115 |
Fax: | +49 89 233-989-47580 |
URL: | https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/referat-klima-umweltschutz.html |
Datum der Entscheidung
09.04.2019