Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Xaver Riebel München GmbH & Co. KG hat die Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzwalles zwischen dem Landschaftssee und der BAB A 99 an o.g. Standort beantragt. Die Baumaßnahme stellt einen Gewässerausbau dar, wofür grundsätzlich ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG durchzuführen ist.

Gemäß § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG i.V.m. § 5 und 7 UVPG und Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles die Notwendigkeit einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu untersuchen. Ist im Ergebnis eine UVP nicht erforderlich, kann ein Plangenehmigungsverfahren anstatt eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt werden. Eine förmliche UVP ist dann erforderlich, wenn die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles ergibt, dass sich unter Berücksichtigung der Kriterien in der Anlage 3 des UVPG erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ergeben können.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Referat für Klima- und Umweltschutz
Stadt München
Geschäftsbereich Umweltschutz, Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: wasserrecht.rku@muenchen.de
Telefon: 115
Fax: +49 89 233-989-47580
URL: https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/referat-klima-umweltschutz.html

Datum der Entscheidung

09.04.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

uvp_bt_internet_18_06_19.pdf ( uvp_bt_internet_18_06_19.pdf )