Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Marktwerke Thurnau entnehmen aus den Tiefbrunnen II (Fl.-Nr. 487/1, Gemarkung Thurnau) und IV (Fl.-Nr. 462/1, Gemarkung Thurnau) Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung.

Bei dem Zutagefördern von Grundwasser handelt es sich um eine Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf. Die beschränkte Erlaubnis zur Grundwasserentnahme ist zum 31.12.2022 abgelaufen. Aufgrund der Überarbeitungsbedürftigkeit des Wasserschutzgebietes sowie des Sanierungsbedarfs des TB II (Sanierungsplanung erlaubt mit Bescheid vom 28.02.2023), kommt erneut nur die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach Art. 15 BayWG in Betracht.

Die Marktwerke Thurnau haben mit Schreiben vom 07.11.2022, ergänzt durch weitere Unterlagen im April 2023, eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG in folgendem Umfang beantragt:
• TB II: 5 l/s, 450 m³/Tag, 75.000 m³/Jahr
• TB IV: 4,3l/s, 350 m³/Tag, 65.000 m³ /Jahr

Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Kulmbach

Konrad-Adenauer-Str. 5
95326 Kulmbach
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-kulmbach.de
Telefon: +49 9221 707-0
Fax: +49 9221 707-240
URL: http://www.landkreis-kulmbach.de

Datum der Entscheidung

06.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_UVP ( Bekanntmachung_UVP.pdf )