Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Vorhabenträger plant die Verrohrung des Gewässers III. Ordnung. Als Fläche werden gemäß den Antragsunterlagen ca. 53 qm beansprucht, der Graben wird über eine Länge von 40,40 m verrohrt, verfüllt und anschließend oberflächig versiegelt. Es soll ein Kunststoffrohr der Nennweite DN 400, KG 200 oder vergleichbar eingebaut werden. Um die Dränagewirkung zu erhalten, wird ein kokosummanteltes Dränagerohr der Nennweite DN 100 eingebaut. Das Rohr wird an beiden Enden mit einer Froschklappe versehen. Als Füllsand ist ein durchlässiger Sand ohne nennenswerte Schluff-, Ton- oder Hummusanteile zu verwenden. Der Füllsand ist fachgerecht einzubauen und zu verdichten. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und somit um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG. Der Vorhabenträger Elbmarsch beantragte daher die Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für das Vorhaben war gem. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt

Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: buergerservice@lkharburg.de
Telefon: 04171 693-0
URL: https://www.landkreis-harburg.de/

Datum der Entscheidung

30.01.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025_01_30Bekanntgabe_allg._UVP-Vorprüfung ( 2025_01_30Bekanntgabe_allg._UVP-Vorprüfung.pdf )