Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Niersverband, Am Niersverband 10, 41747 Viersen hat mit Datum vom Juni 2022 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gem. § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 57 Abs. 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) für die wesentliche Änderung der Kläranlage Mönchengladbach- Neuwerk, Niersdonker Straße 10, 41061 Mönchengladbach gestellt. Die Kläranlage Mönchengladbach- Neuwerk hat eine Ausbaugröße von 632.500 Einwohnerwerten. Durch die Erweiterung wird die Ausbaugröße nicht verändert. Geplant ist der Neubau eines weiteren Nachklärbeckens (NKB 8) mit einem Rücklaufschlammpumpwerk sowie die Optimierung der Nachklärbecken 5-7 durch den jeweiligen Einbau eines höhenverstellbaren Mittelbauwerkes. Zudem werden neue Messschächte und verbindende Rohrleitungen erstellt und der Mittelspannungsring erweitert.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
03.11.2022