Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag auf abgrabungsrechtliche Genehmigung für den Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 149/2 der Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, durch die Firma Heidelberger Sand und Kies GmbH, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg. Die Firma Heidelberger Sand und Kies GmbH hat mit Antrag vom 06.08.2021, aktualisiert mit Unterlagen vom Juni 2022, eine abgrabungsrechtliche Genehmigung mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf dem Grundstück Flurnummer 149/2 (Teilfläche) der Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, beantragt. Zweck des Vorhabens ist die Gewinnung von Kies für die Bauwirtschaft. Hierzu soll auf dem genannten Grundstück eine Abbaufläche von ca. 14,2 ha neu erschlossen werden. Der Abbau soll in vier aufeinander folgenden Einzelabbauabschnitten, beginnend im Südwesten und dann im Uhrzeigersinn fortschreitend, erfolgen. Dabei soll zunächst der jeweils auf dem Abbauabschnitt bestehende Wald gerodet werden. Durch die geplante Abbaufläche werden ca. 15,1 ha aktuell forstwirtschaftlich genutzte Fläche in Anspruch genommen, welche nach Beendigung des Abbaus der Forstwirtschaft wieder zur Verfügung stehen soll. Die gesamte Abbaumenge beträgt ca. 1.993.398 m³. Nach erfolgtem Abbau sollen die jeweiligen Abbauabschnitte mit Material der Klasse Z 0 bis Z 1.1 gemäß dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (Verfüll-Leitfaden) in der Fassung vom 23.12.2019 wieder verfüllt werden. Die Rekultivierung soll durch die Aufforstung in Form eines standortgerechten Laubwaldes erfolgen. Bei einer gesamten, überschlägig ermittelten Abbaumenge von verwertbarem Material von ca. 2,4 Millionen Tonnen ergibt sich unter Berücksichtigung der zeitlich versetzten Verfüllung eine Abbaudauer über einen Zeitraum von ca. zehn Jahren. Das Vorhaben liegt größtenteils innerhalb des gemäß Regionalplan Landshut ausgewiesenen Vorranggebietes für Bodenschätze – Kies Unterempfenbach KS 14 (vgl. RP 13 B IV 2.1.1). Nach den Ausführungen in den Unterlagen wird die beanspruchte Fläche nach der Wiedernutzbarmachung der ursprünglichen forstwirtschaftlichen Nutzung wieder zugeführt. Der geplante Kiesabbau entspricht somit den Erfordernissen der Raumordnung. Während der Abbauphase soll allerdings sichergestellt werden, dass insbesondere westseitig ein ausreichender Sichtschutz zum Ortsteil Oberempfenbach bestehen bleibt. Für das Abbauvorhaben ist aufgrund der geplanten Gesamt-Abbaufläche von ca. 14,2 ha und somit von mehr als 10 ha eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG). Auch aufgrund der benötigten Gesamtrodungsfläche von mehr als 10 ha besteht eine unbedingte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 6 UVPG in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.2.1 zum UVPG). Von der Vorhabenträgerin wurde hierzu ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) nach § 16 UVPG vorgelegt (erstellt durch das Büro Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH, Kammerhof 6, 85354 Freising). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist das Landratsamt Kelheim als untere Abgrabungsbehörde. Am Ende dieses Verfahrens kann als Zulassungsentscheidung eine abgrabungsrechtliche Genehmigung stehen, die der Antragstellerin den Materialabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung erlaubt. Die Genehmigung kann mit Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen werden. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Telefon: | +49 9441 207-0 |
Fax: | +49 9441 207-1050 |
URL: | http://www.landkreis-kelheim.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
04.10.2022 - 03.11.2022