Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Es wird PFAS-belastetes Oberbodenmaterial auf einer aktuell bestehenden Freifläche am Rande des Baufeldes zur Errichtung eines Logistikzentrums zwischengelagert, bis es endgültig in ein Sicherungsbauwerk eingebaut werden kann. Die Zwischenlagerung des abgetragenen Oberbodenmaterials muss innerhalb des Flugplatzgeländes erfolgen, da das Material zunächst im Rahmen eines Sanierungsplans für den Flugplatz Bitburg nach § 13 Abs. 5 BBodSchG verwendet werden soll und damit das Plangebiet (Flugplatz Bitburg) nicht verlassen darf. In der Betriebsphase des Zwischenlagers erfolgen außer der Anlieferung des Oberbodenmaterials und der Aufschüttung des Materials auf dem Haufwerk der „Miete 2“ mittels eines Radladers keine weiteren Tätigkeiten. Für den Zeitraum der Zwischenlagerung wird die Miete mit einer geeigneten Folie überdeckt. Die einzelnen Bahnen sind verschweißt und gegen Verwehen geschützt. Für den künftigen Rückbau des Zwischenlagers werden ein Radlader zur Aufnahme des Haufwerkes und ein LKW zum Transport zur Einbaufläche am Sicherungsbauwerk erforderlich sein. Es werden keine baulichen Maßnahmen durchgeführt.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD Nord - Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Telefon: 0261 120-0
URL: www.sgdnord.rlp.de

Datum der Entscheidung

30.09.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

24.09.30 UVP-Vorprüfung Panattoni ( 24.09.30 UVP-Vorprüfung Panattoni.pdf )
24.09.30 Anlage 1 Bekanntmachung keine UVP Panattoni ( 24.09.30 Anlage 1 Bekanntmachung keine UVP Panattoni.pdf )