Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Shell Deutschland GmbH hat gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Versuchsanlage zur Herstellung von Wasserstoff im industriellen Umfang in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1, Gemarkung Urfeld, Flur 6, Flurstücke 11/1, 11/2, 12/4, 13, 14/1, 14/2 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet in der Hauptsache die Errichtung und den Betrieb eines Wasserstoffelektrolyseurs (PEM-Anlage). Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 4.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Absatz 2 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Insbesondere resultieren aus dem Änderungsvorhaben keine weiteren relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen (z.B. Feuerungsanlagen), da diese durch das beantragte Vorhaben nicht betroffen sind. Durch die Umsetzung der o.a. Maßnahmen sind Emissionen aus diffusen bzw. gefassten Quellen an TA-Luft-relevanten Stoffen nicht zu erwarten. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: stefan.rygol@brk.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3494
Fax: +49(0)221-147-2898
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

01.02.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024-01-30 Bekanntgabe § 5 Abs 2 nach UVPG zu 38-22 ( 2024-01-30 Bekanntgabe § 5 Abs 2 nach UVPG zu 38-22.docx )