Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Nahwärme Berching GmbH & Co. KG beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Wärme in einer Verbrennungseinrichtung (Heizwerk) durch den Einsatz von naturbelassenem Holz (Hackschnitzel) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 50 Megawatt auf dem Grundstück mit der FlNr. 536/4, 536/6 und 536/8 der Gemarkung Berching, Stadt Berching. Das Vorhaben ist nach §§ 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 1.2.1 des Anhangs zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Bisher unterlag die Heizzentrale der baurechtlichen Genehmigungspflicht. Dies ändert sich mit der Erhöhung der Feuerungswärmeleistung. Da die Bagatellschwelle der 4. BImSchV von einem Megawatt überschritten wird, ist für die Gesamtanlage eine immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung erforderlich, vgl. § 1 Abs. 5 der 4. BImSchV. Betriebszweck der Anlage ist die Wärmeerzeugung für das Nahwärmenetz. Die Biomassekessel (und der Heizölkessel als Notfallredundanz) erfüllen zusammen die Voraussetzungen der Nr. 1.2.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV und überschreiten mit insgesamt 3.384 kW die maßgebliche Leistungsgrenze von einem Megawatt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 45 - Technischer Umweltschutz/Staatliches Abfallrecht
Nürnberger Str. 1
92318
Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@landkreis-neumarkt.de |
Telefon: | +49 9181 470-1207 |
Fax: | +49 9181 470-6707 |
URL: | http://www.landkreis-neumarkt.de |
Datum der Entscheidung
23.05.2023