Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 1, Flurstücke 199/21, 199/22, 511 sowie Flur 3, Flurstücke 86, 87, 88, 31/6, 26/2 und 29/1 die Rodung von Wald gemäß § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 1,0738 ha zum Zwecke einer Erneue-rung und Erweiterung einer Abwasserdruckleitung. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.2.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Rodung von Wald von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 29.11.2022, Az.: LFB 15.03-7026-25/45/22/Ruh durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Gemäß der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkrei-ses Potsdam-Mittelmark vom 12.01.2023 bestehen bezüglich der Rodungsmaß-nahme der Waldflächen keine Einwände. Als naturschutzrechtliche Schutzgüter sind durch die Rodungsmaßnahme keine Schutzgebiete oder Biotope betroffen. Für das Gesamtvorhaben wird ein separates Eingriffsgenehmigungsverfahren durch die UNB geführt. Ein Teil des Vorhabens liegt in der Trinkwasserschutzzone III des Wasserwerk Teltow. Grundsätzliche Einwände wurden durch die Untere Wasserbehörde nicht ausgeführt. Es wird darauf verwiesen, dass die Belange der Verordnung zur Fest-setzung des Wasserschutzgebietes Teltow zu beachten sind und die untere Was-serbehörde in die detaillierte Planung einzubeziehen ist, um Maßnahmen in der Trinkwasserschutzzone abzustimmen. Es gibt keinen quantitativen Flächenverlust, da es sich um eine zeitweilige Wald-umwandlung handelt und die Waldumwandlungsflächen nach der Inanspruchnah-me wieder ihrer ursprünglichen Nutzungsart Wald zugeführt werden. Der zeitweili-ge Verlust der Waldfunktionen ist gemäß § 8 Abs. 3 LWaldG kompensierbar. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
07.02.2023