Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma Windpark Spitze Warte GmbH & Co KG, Am Papenweg 15 in 59602 Rüthen hat mit zwei Anträgen vom 12.07.2023, eingegangen am 27.04.2023 jeweils eine Genehmigung gem. § 16 b BImSchG für insgesamt zwei Windenergieanlage (WEA 3: Ru054 – WEA 4: Ru055) auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt Rüthen beantragt: Aktenzeichen Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück(e) 20230516 Ru054 Kellinghausen 3 39 20230517 Ru055 Rüthen 4 64 Gegenstand der Anräge ist die Errichtung und der Betrieb von je einer Windenergieanlage (WEA 3: Ru054 – WEA 4: Ru055) Enercon E-138 EP3 mit je einem Rotordurchmesser von 138,25 m, einer Nennleistung von 4.260 kW, einer Nabenhöhe von 160,00 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m. Das Antragsverfahren erstreckt sich auf den Ersatz / Rückbau von insgesamt 16 bestehenden Windenergieanlagen (s. Amtsblattmitteilung). Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragten Anlagen fallen aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit zwei weite-ren Windenergieanlagen in der Konzentrationszone „Spitze Warte“ unter die Nr. 1.6.3 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die in Spalte 2 mit einem „S“ gekennzeich-net ist. Daraus folgt, dass es sich um Anlagen handelt, für die eine standortbezogene Vorprüfung -(„S“)- des Einzelfalls erfolgen muss. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde er-achtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprü-fung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt ge-macht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494
Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-soest.de |
Telefon: | 02921 30-0 |
Fax: | 02921 30-2945 |
URL: | https://www.kreis-soest.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
18.03.2024
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.08.2023 - 25.09.2023