Allgemeine Vorhabenbeschreibung
In dem Flurneuordnungsverfahren Loßburg-24 Höfe (L 408) ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes eine Änderung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan) erforderlich geworden. Folgende Änderungen sind vorgesehen: - Maßnahme 1066 – Grünweg - wird um 65 m auf rd. 295 m gekürzt, da ein Ausbau bis zum Leimbach nicht erforderlich und zweckmäßig ist. - Aufgrund der Neuzuteilung mit langen Schlägen in Ost-West-Richtung ist die Ausweisung eines Grünweges - Maßnahme 3040 - für die rückwärtige Erschließung in diesem Bereich entlang des Waldrandes auf einer Länge von rd. 125 m erforderlich. - Aufgrund der Neuzuteilung ist die Ausweisung eines Grünweges - Maßnahme 3050 – für die rückwärtige Erschließung in diesem Bereich entlang des Waldrandes auf einer Länge von rd. 415 m notwendig. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da die geplanten Änderungen keinen Eingriff im naturschutzrechtlichen Sinne darstellen. Landschaftspflegerische Maßnahmen zur Kompensation der Änderung des Wege- und Gewässerplans sind deshalb nicht erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Freudenstadt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Herrenfelder Straße 14
72250
Freudenstadt
Postfach 620
72236 Freudenstadt
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung@kreis-fds.de |
Telefon: | 07441 920-5201 |
Fax: | 07441 920-5299 |
URL: | https://www.landkreis-freudenstadt.de |
Datum der Entscheidung
09.01.2023