Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windpark Trappenberg GmbH, Umgehungsstraße 30, 06406 Bernburg OT Baalberge hat auf Grundlage der §§ 4, 6 und 19 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einen Antrag auf Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen mit einer Leistung von je 5,7 MW im Windpark Trappenberg für die Standorte WKA 21 in der Gemarkung Baalberge, Flur 4, Flurstück 39 und WKA 22 in der Gemarkung Baalberge, Flur 3, Flurstück 89 in Verbindung mit dem Rückbau von 4 Bestandswindkraftanlagen im selben Windpark beim Salzlandkreis gestellt. Das Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen ist ein Neuvorhaben i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 1 UVPG, welches hinzutritt zu bereits bestehenden Windkraftanlagen (Bestands-Windpark). Insofern liegt ein hinzutretendes kumulierendes Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für frühere Vorhaben abgeschlossen ist (Bestands-Windpark), vor (vgl. § 11 Abs. 1 UVPG). Zumal hier eine Windfarm i. S. d. § 2 Abs. 5 UVPG vorliegt. Für die 2 antragsgegenständigen WKA war demnach gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Bestimmungen des § 7 Absatz 1 und 3 bis 7 UVPG durchzuführen. Im Ergebnis der Prüfung war festzustellen, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch den Zubau von 2 Windkraftanlagen sowie dem Rückbau von 4 Bestands-WKA im Windpark Trappenberg zu befürchten sind, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1, 3-7 UVPG erfolgte gemäß § 5 Abs. 2 UVPG im Amtsblatt des Salzlandkreises 07/2024 vom 14.02.2024.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Untere Immissionsschutzbehörde
Fachdienst Natur und Umwelt
Salzlandkreis
Föller, Andreas, Herr
Ermslebener Straße 77
06449
Aschersleben
Sachsen-Anhalt
Deutschland
E-Mail: | afoeller@kreis-slk.de |
Telefon: | 03471 684-1936 |
Datum der Entscheidung
14.02.2024