Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Aichach, Stadtplatz 48, 86551 Aichach, hat mit Schreiben vom 22.04.2022 die Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 WHG für die Verlagerung des Abflussbereichs im Ecknach-Flutgraben am Standort 86551 Aichach, Fl.-Nrn. 85 und 89, Gemarkung Unterschneitbach, beantragt. Die Verlagerung des Abflussbereichs im Ecknach-Flutgraben erfolgt auf Grund der Nachrüstung des bestehenden Paardükers mit einer automatischen Rechenabreinigungsanlage. Die Maßnahme dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Verbesserung der Betriebssicherheit (Verlegungsgefahr). Zudem reduziert sich der Unterhaltungsaufwand, da der Rechen nicht mehr täglich kontrolliert werden muss. Die geringfügige Laufverschwenkung des Ecknach-Flutgrabens und die Verlagerung des Abflussbereiches werden zur Erhaltung der bestehenden Fußwegeverbindung und zur Sicherung des Retentionsraums (Retentionsraumausgleich) erforderlich. Infolge der Nachrüstung des bestehenden Paardükers muss die Zufahrtsmöglichkeit für ein Containerfahrzeug zur Anlage aufgeweitet und ein ca. 25 m langes Teilstück des Flutgrabens im Böschungsbereich verlegt werden. Die Laufverschwenkung erfolgt auf einer Länge von 12 m, die Verlagerung des Abflussbereichs auf einer Fläche von 140 m².
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Aichach-Friedberg
Sachgebiet 62 - Wasserrecht und Gewässerschutz
Münchener Str. 9
86551
Aichach
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Telefon: | +49 8251 92-0 |
Fax: | +49 8251 92-371 |
URL: | http://www.lra-aic-fdb.de |
Datum der Entscheidung
12.01.2023