Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Emschergenossenschaft plant die Durchführung von Deichsicherungsmaßnahmen in Oberhausen, Emscher Kilometer 14,0 bis 16,0. Für dieses Vorhaben hat die Emschergenossenschaft mit Datum vom 16.12.2020 Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung wurde anhand der vorgelegten Unterlagen für die UVP-Vorprüfung, der Stellungnahmen der Fachdezernate und Naturschutzvereinigungen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchgeführt. Ergebnis der Prüfung war, dass durch die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
11.03.2021