Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Duisburger Hafen AG hat mit Schreiben vom 18.12.2019 die Erneuerung einer Ufereinfassung am Südufer Außenhafen als Ersatz für das vorhandene abgängige Ufer sowie Schaffung von Retentionsraum durch Herstellen einer Anlegebucht. beantragt. Es handelt sich hierbei um einen Gewässerausbau, so dass eine Genehmigung gemäß § 68 WHG erforderlich wird. Daher war eine allgemeine Vorprüfung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch-zuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vor-haben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch die beantragte Planänderung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
10.12.2021