Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Richtgraben (Gewässer III. Ordnung) wurde 2020 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1140/19 und auf einer Teilstrecke des Grundstücks Fl.Nr. 1140/20, beides Gemarkung Wendelstein, auf einer Länge von ca. 20 Metern im Zuge der geplanten Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelcarport und Nebenraum vom Antragsteller verrohrt. Der Gewässerverlauf des Richtgrabens war oberhalb und unterhalb des neu verrohrten Bereiches auf Grund bebauter Flächen seit mehreren Jahren bereits durch Verrohrungen unterbrochen. Das Gewässerbett im offenen Abschnitt des Richtgrabens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1140/20 (ca. 4 Meter) war gepflastert und wies einen geringen Grad an Natürlichkeit auf. Durch das Grundstücksgefälle bestand in diesem offenen Bereich die Gefahr des Wasseraustritts und der Überschwemmung der Unterliegergrundstücke bei Starkregenereignissen. Daher hat der Antragsteller Ende Februar 2022 zusätzlich die Lücke zwischen oberer und unterer Verrohrung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1140/20 durch eine Anschlussverrohrung (ca. 4 Meter) geschlossen. Der Lückenschluss wurde im gleichen Durchmesser wie das oberhalb ankommende Rohr (DN 500) bemessen. Der Anschluss an das untere Rohr wurde so ausgeführt, dass kein Wasseraustritt möglich ist. Der Antragsteller beantragt nachträglich die erforderliche wasserrechtliche Plangenehmigung für die Verrohrung des Richtgrabens auf einer Länge von insgesamt etwa 24 Metern auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1140/19 und 1140/20 der Gemarkung Wendelstein (Bestandsverrohrung 20 Meter, Anschlussverrohrung 4 Meter).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Roth
SG 44 - Wasser-, Boden-, Staatl. Abfallrecht
Weinbergweg 1
91154
Roth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@landratsamt-roth.de |
Telefon: | +49 9171 81-0 |
Fax: | +49 9171 81-1328 |
URL: | http://www.landratsamt-roth.de |
Datum der Entscheidung
11.03.2022