Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co.KG, Heinrich-Hertz-Straße 6 in 03044 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück 15236 Treplin in der Gemarkung Treplin, Flur 2, Flurstücke 302 und 303 sowie Flur 3, Flurstück 23 drei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 4.5 MW mit einem Rotormesser von 149,10 m, einer Nabenhöhe von 164 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung und einer Gesamthöhe von 241,55 m über Grund. Die Nennleistung beträgt 4,5 MW je Anlage. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellflächen. Durch das Vorhaben ist Wald betroffen.

Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im 1. Quartal 2020 vorgesehen.

Die Genehmigung für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in 15236 Treplin wurde erteilt.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de
Telefon: +49 335 60676 5182

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

05.07.2019

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

05.02.2019 - 05.02.2019

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.10.2018 - 16.11.2018