Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landesbetrieb Mobilität Trier hat für Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1), Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau von Bau-km 15+466,325 bis 4+920,000, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Dieser Abschnitt stellt den südlichsten von drei Planungsabschnitten im sogenannten A 1-Lückenschluss zwischen der Anschlussstelle A 1/ B 410 bei Kelberg und der Anschlussstelle A 1/ B 51 bei Blankenheim dar. Für diesen Abschnitt wurde bereits im Jahr 2002 eine Planoffenlage durchgeführt. Die Planung wurde u.a. aufgrund neuer Vorgaben des europäischen und nationalen Naturschutzrechtes komplett überarbeitet. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, da das Vorhaben nach den Nummern 14.3 ff. der Anlage 1 des UVPG uvp-pflichtig ist. Der im Jahr 2018 ausgelegte Plan wurde vom Vorhabenträger geändert. Diese Änderung besteht aus der Überarbeitung der Entwässerungsplanung, die aufgrund aktueller Vorgaben sowie dem Ahrhochwasser vom Sommer 2021 angepasst wurde und der Erstellung eines ergänzenden Fachbeitrags zum Thema Klima. Aufgrund dieser Planänderung wird ein ergänzendes Anhörungsverfahren durchgeführt. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung" eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
Telefon: | 0261/3029-0 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
25.07.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.10.2022 - 07.11.2022
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
23.07.2018 - 22.08.2018