Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Antragsunterlagen des Ingenieurbüros IGwU vom 14.10.2019 (geändert am 04.03.2021) beantragte die Gemeinde Bruck die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für die Grundwasserentnahme aus der Quelle Pullenhofen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 538, Gemarkung Bruck, in Höhe von max. 14 l/s, 1.200 m³/d und 180.000 m³/a. Gleichzeitig soll das zum Schutz der Quelle ausgewiesene Wasserschutzgebiet nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG neu festgesetzt werden.

Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m3 bis weniger als 10 Mio. m3 eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung der Allgemeinen Vorprüfung wird gem. § 5 Abs. 2 UVPG im Folgenden bekanntgemacht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg

Eichthalstr. 5
85560 Ebersberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-ebe.bayern.de
Telefon: +49 8092 823-0
Fax: +49 8092 823-210
URL: http://www.lra-ebe.de

Datum der Entscheidung

31.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

21_05_31 Bekanntmachungstext UVPG ( 21_05_31 Bekanntmachungstext UVPG.pdf )