Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Antragsunterlagen des Ingenieurbüros IGwU vom 14.10.2019 (geändert am 04.03.2021) beantragte die Gemeinde Bruck die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für die Grundwasserentnahme aus der Quelle Pullenhofen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 538, Gemarkung Bruck, in Höhe von max. 14 l/s, 1.200 m³/d und 180.000 m³/a. Gleichzeitig soll das zum Schutz der Quelle ausgewiesene Wasserschutzgebiet nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG neu festgesetzt werden.
Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m3 bis weniger als 10 Mio. m3 eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.
Die Feststellung der Allgemeinen Vorprüfung wird gem. § 5 Abs. 2 UVPG im Folgenden bekanntgemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Ebersberg
Eichthalstr. 5
85560
Ebersberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.bayern.de |
Telefon: | +49 8092 823-0 |
Fax: | +49 8092 823-210 |
URL: | http://www.lra-ebe.de |
Datum der Entscheidung
31.05.2021